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Teilnahmebedingungen ifm-Gewinnspiel food & water Experience Day 2024

1. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung, Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen

  1. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem ifm Gewinnspiel „food & water Experience Day 2024“. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen an.
  2. Eine Teilnahme ist bis 09.04.2024, 23:59 Uhr möglich. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige, deren Teilnahme ausdrücklich ausgeschlossen ist, findet nicht statt.
  3. Veranstalter ist die ifm electronic gmbh Vertrieb Deutschland, Huyssenallee 82-88, 45128 Essen.
  4. Mitarbeiter des Veranstalters, seiner verbundenen Unternehmen, einschließlich deren Angehörige, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  5. Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie die Ausschüttung der Gewinne sind beschränkt auf Teilnehmer mit Meldeanschrift in Deutschland.
  6. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach Ziff. 5 erfolgen.
  7. Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Falle einer Mehrfachteilnahme vom Gewinnspiel gemäß Ziff. 5 auszuschließen.

2. Gewinn

Unter allen Teilnehmenden, die sich im Aktionszeitraum für die Veranstaltung „ifm food & water Experience Day 2024“ am 10.04.2024 in Essen anmelden, wird ein Paket, bestehend aus 2 Eintrittskarten für das Heimspiel von Rot-Weiß Essen am 37. Spieltag der 3. Liga und 2 Heimtrikots von Rot-Weiß Essen, verlost. Pro Teilnehmer und Gewinnspiel ist immer nur ein Gewinn möglich. Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Die Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners erfolgt im Rahmen der Veranstaltung „ifm food & water Experience Day 2024“ am 10.04.2024. Der Gewinn kann ausschließlich an anwesende Teilnehmende ausgeschüttet werden.

3. Haftung des Veranstalters

  1. ifm haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, inklusive etwaiger Kooperationspartner von ifm geäußert und verbreitet werden und die mit der Verbreitung von Informationen zum Gewinnspiel im Zusammenhang stehen.
  2. ifm übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Gewinnspiels getätigt werden, richtig bzw. vollständig sind.
  3. ifm haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, ifm bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

4. Datenschutz

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter die dazu erforderlichen Daten, z.B. Vorname, Name und E-Mailadresse, für den Zeitraum des Gewinnspiels speichert. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, die Einwilligungen zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung bleiben unberührt. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Hier finden Sie den ifm-Datenschutzhinweis

5. Ausschluss von Teilnehmern

ifm behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. ifm kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich in den Angeboten oder Veranstaltungen von ifm in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.

6. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

Stellt ifm nachträglich fest, dass der Teilnehmer einem im Sinne von Ziff. 5 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 2 war, kann ifm diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

7. Sonstiges

  1. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen aus begründetem Anlass zu ändern bzw. das Gewinnspiel oder die Auslosung ganz oder in Teilen aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen ifm zu.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingungen des Schriftformerfordernisses
  4. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
  5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. Ansonsten gelten der Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei.
  6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.